Rechtsanwalt Stefan Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

und hat mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung rund um die Entwicklung, Planung und Realisierung von Immobilien- und Bauprojekten. Zur Person.
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg von 2001 bis 2006
  • Seit 2003 im Baurecht tätig, mit Schwerpunkt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht
  • 2006-2010 außergerichtliche Beratung im gewerblichen Mietrecht und Werkvertragsrecht
  • Seit 2010 als Rechtsanwalt Spezialisierung im öffentlichen und privaten Baurecht sowie im Architektenrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2014
  • Ständige Rechtsberatung und Prozessvertretung im Grundstücks- und Immobilienrecht